HB9RF -- USKA Sektion Zug. Aus Liebe zum Amateurfunk.


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USKA an der Muba 2011


Jeder kann Amateurfunker werden, unabhängig von Geschlecht, Alter, Ausbildung und Beruf!

Das Amateurfunkwesen untersteht den nationalen Fernmelde-Behörden, in der Schweiz dem BAKOM (Bundesamt für Kommunikation). Der Amateurfunk bietet viele Möglichkeiten und Rechte, welche international reglementiert sind. Um am Amateurfunk teilnehmen zu dürfen, ist deshalb eine Lizenz erforderlich (Vergleichbar mit dem Führerschein um ein Auto zu lenken). Um diese zu erhalten, muss man an einer Prüfung durch die Behörde nachweisen, über die notwendigen Kenntnisse der Vorschriften und Technik zu verfügen. Ein Mindestalter für den Erwerb einer Lizenz ist hingegen nicht vorgeschrieben. Die für den Amateurfunk erforderlichen Kenntnisse werden interessierten in einem Amateurfunk-Kurs vermittelt.

Solche Amateurfunk-Kurse zur Vorbereitung auf die Bakom-Prüfung werden in der Schweiz regelmässig durch zahlreiche Organisationen angeboten und durchgeführt. Eine Übersicht erhält man unter www.uska.ch/kurse.


Halle 2.1, Stand L01


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